Rechtliches
AGB
Allgemeine Geschäftsbedingungen für die Ferienwohnung in Wangen im Allgäu
Stand: 23.10.2026
§ 1 Geltungsbereich und Vertragspartner
(1) Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen (AGB) gelten für Verträge über die Vermietung der Ferienwohnung im Dachgeschoss der Fraunhoferstraße 8/2, 88239 Wangen im Allgäu (im Folgenden „Ferienwohnung“), die direkt über die Website oder das Buchungssystem des Vermieters geschlossen werden.
(2) Vermieter ist Kai Stückmann, Fraunhoferstraße 8/2, 88239 Wangen im Allgäu, als privater Vermieter (im Folgenden „Vermieter“). Vertragspartner ist die Person, die bucht (im Folgenden „Gast“). Der Gast steht für die Einhaltung dieser AGB durch alle Mitreisenden ein.
(3) Bei Buchungen über Booking.com, Airbnb oder andere Portale gelten vorrangig die Bedingungen des jeweiligen Portals und die dort angegebenen Regeln des Vermieters.
(4) Abweichende Bedingungen des Gastes gelten nicht, es sei denn, der Vermieter stimmt ihnen ausdrücklich zu.
§ 2 Leistungen und Preise
(1) Der Umfang der Leistungen ergibt sich aus der Beschreibung der Ferienwohnung auf der Website und im Buchungssystem zum Zeitpunkt der Buchung sowie aus der Buchungsbestätigung. Preislisten auf der Website dienen der Orientierung; maßgeblich ist der im Buchungssystem angezeigte und bestätigte Gesamtpreis.
(2) Im Gesamtpreis enthalten sind: Bettwäsche, Handtücher, WLAN, Gas für den Grill, die Kurtaxe und die Nutzung der Sauna. Die Endreinigung wird bei der Buchung gesondert ausgewiesen und ist Teil des Gesamtpreises.
(3) Zusätzlich können große Saunatücher (5 €) und im Winter Schneeschuhe für 2 Personen (gegen eine geringe Leihgebühr) geliehen werden. Die Leihgebühr für Schneeschuhe nennt der Vermieter auf Anfrage.
(4) Geparkt wird kostenlos auf öffentlichen Stellplätzen an der Straße (§ 12 Abs. 8). Ein eigener Stellplatz gehört nicht zu den Leistungen.
§ 3 Buchung und Vertragsschluss
(1) Die Darstellung der Ferienwohnung auf der Website und im Buchungssystem ist noch kein verbindliches Angebot. Mit dem Abschluss des Buchungsvorgangs, einschließlich der Bestätigung dieser AGB, gibt der Gast ein verbindliches Angebot auf Abschluss eines Beherbergungsvertrags ab. An dieses Angebot ist er gebunden.
(2) Der Vertrag kommt mit der Buchungsbestätigung des Vermieters in Textform zustande (in der Regel per E-Mail aus dem Buchungssystem). Die Bestätigung folgt auf die Zahlung: Bei Zahlung mit PayPal erhält der Gast sie unmittelbar nach der Buchung. Bei Zahlung auf Rechnung ist der Zeitraum ab der Buchung für den Gast fest vorgemerkt; die Buchungsbestätigung erfolgt, sobald der Rechnungsbetrag eingegangen ist.
(3) Der Gast prüft die Buchungsbestätigung auf Richtigkeit (Reisedaten, Personenzahl, Preis) und meldet Abweichungen umgehend.
(4) Kein Widerrufsrecht: Bei Verträgen über die Beherbergung zu einem bestimmten Termin oder Zeitraum besteht nach § 312g Abs. 2 Nr. 9 BGB kein gesetzliches Widerrufsrecht, auch nicht bei einer Buchung über das Internet. Es gelten die Rücktrittsregeln in § 10.
§ 4 Zahlung
(1) Der Gesamtpreis ist in voller Höhe (100 %) bei der Buchung fällig. Der Gast zahlt im Buchungssystem mit PayPal oder auf Rechnung per Überweisung.
(2) Bei Zahlung auf Rechnung ist der Betrag innerhalb von 5 Werktagen nach der Buchung zu überweisen. Liegen zwischen Buchung und Anreise weniger als 5 Werktage, ist er spätestens bis zum Anreisetag zu zahlen. Geht die Zahlung trotz Erinnerung nicht fristgerecht ein, kann der Vermieter die Vormerkung aufheben und den Zeitraum anderweitig vergeben; der Gast ist dann nicht mehr an seine Buchung gebunden.
(3) Gebühren für Zusatzleistungen nach § 2 Abs. 3 und § 8 Abs. 1 werden vor Ort oder nach Absprache bezahlt.
§ 5 Mindestaufenthalt
Je nach Saison beträgt der Mindestaufenthalt 2, 3, 5 oder 7 Nächte. Der für den gewünschten Zeitraum geltende Mindestaufenthalt wird im Buchungssystem angezeigt.
§ 6 Belegung, Mindestalter, Haustiere
(1) Die Ferienwohnung ist für höchstens 4 Personen ausgelegt. Sie darf nur von den bei der Buchung angegebenen Personen bewohnt werden. Eine Änderung der Personenzahl ist nur mit vorheriger Zustimmung des Vermieters möglich. Übernachtungen weiterer Personen sind nicht gestattet.
(2) Die Ferienwohnung steht Gästen ab 16 Jahren offen. Kinder unter 16 Jahren können nicht aufgenommen werden. Grund sind die ruhige Lage im Wohnhaus, die gemeinsam genutzte Sauna und die Dachterrasse.
(3) Jugendliche von 16 und 17 Jahren können nur in Begleitung einer erziehungsberechtigten Person übernachten. Das kann auch eine andere volljährige Person sein, der die Eltern die Aufsicht übertragen haben, etwa Tante oder Onkel. Die buchende Person muss volljährig sein.
(4) Haustiere sind nicht erlaubt.
§ 7 Anreise, Schlüssel, Nichtanreise
(1) Die Ferienwohnung steht am Anreisetag ab 16:00 Uhr zur Verfügung. Eine frühere Anreise ist nach Absprache gegen Gebühr möglich, wenn die Belegung es zulässt.
(2) Die Schlüssel übergibt der Vermieter nach Möglichkeit persönlich. Bei später Anreise oder wenn eine persönliche Übergabe nicht möglich ist, liegen sie in einer Schlüsselbox bereit; den Zugang erhält der Gast vor der Anreise. Der Gast teilt seine voraussichtliche Ankunftszeit und eine Verschiebung der Anreise rechtzeitig mit.
(3) Der Gast erhält die Schlüssel für die Dauer des Aufenthalts. Er bewahrt sie sorgfältig auf, gibt sie nicht an Dritte weiter und meldet einen Verlust unverzüglich. Für einen schuldhaft verursachten Verlust haftet der Gast nach § 14; dazu können auch die Kosten für den notwendigen Austausch von Schlössern gehören, wenn ein Missbrauch des verlorenen Schlüssels nicht auszuschließen ist.
(4) Die Ferienwohnung wird bis 08:00 Uhr des auf den Anreisetag folgenden Tages freigehalten. Reist der Gast bis dahin nicht an und hat er keine spätere Anreise mitgeteilt, darf der Vermieter die Ferienwohnung für die verbleibende Zeit anderweitig vermieten. Für die Zahlungspflicht des Gastes gilt § 10 Abs. 3 (Nichtanreise) entsprechend; Einnahmen aus der Weitervermietung werden angerechnet.
§ 8 Abreise
(1) Am Abreisetag ist die Ferienwohnung bis 10:00 Uhr zu räumen und die Schlüssel sind zurückzugeben. Eine spätere Abreise ist nach Absprache gegen Gebühr möglich, wenn die Belegung es zulässt.
(2) Der Gast hinterlässt die Ferienwohnung besenrein, mit entsorgtem Müll und ausgeräumtem Geschirrspüler. Die Betten müssen nicht abgezogen werden; die Endreinigung übernimmt der Vermieter. Entsteht durch eine außergewöhnliche Verschmutzung ein erheblicher Mehraufwand, kann der Vermieter die tatsächlichen Mehrkosten verlangen.
§ 9 Kurtaxe und Meldepflicht
(1) Der Vermieter ist nach der Kurtaxesatzung der Stadt Wangen im Allgäu verpflichtet, die Kurtaxe zu erheben und abzuführen. Die Kurtaxe ist im Gesamtpreis bereits enthalten.
(2) Der Gast macht die Angaben, die für die Kurtaxe und, soweit gesetzlich vorgeschrieben, für den Meldeschein erforderlich sind.
§ 10 Rücktritt durch den Gast (Stornierung)
(1) Der Gast kann vor Beginn des Aufenthalts jederzeit vom Vertrag zurücktreten. Der Rücktritt erfolgt im Buchungssystem oder in Textform (z. B. per E-Mail) gegenüber dem Vermieter. Maßgeblich ist der Zeitpunkt, zu dem die Erklärung beim Vermieter eingeht. Der Vermieter bestätigt den Rücktritt in Textform.
(2) Ein Rücktritt bis einschließlich 14 Tage vor dem Anreisetag ist kostenlos. Bereits gezahlte Beträge werden vollständig erstattet.
(3) Bei einem späteren Rücktritt oder bei Nichtanreise kann der Vermieter statt des vereinbarten Preises eine Entschädigung verlangen. Sie beträgt vom Übernachtungspreis (Gesamtpreis ohne Endreinigung und ohne Kurtaxe):
| Eingang des Rücktritts | Entschädigung |
|---|---|
| 13 bis 7 Tage vor dem Anreisetag | 50 % |
| 6 bis 3 Tage vor dem Anreisetag | 70 % |
| ab 2 Tage vor dem Anreisetag, am Anreisetag und bei Nichtanreise | 90 % |
In diesen Sätzen sind die ersparten Aufwendungen des Vermieters bereits berücksichtigt. Endreinigung und Kurtaxe werden in jedem Fall erstattet.
(4) Dem Gast bleibt ausdrücklich der Nachweis gestattet, dass dem Vermieter kein oder ein wesentlich geringerer Schaden entstanden ist. In diesem Fall schuldet der Gast nur den geringeren Betrag. Dem Vermieter bleibt der Nachweis eines höheren Schadens unbenommen; er muss sich dann ersparte Aufwendungen konkret anrechnen lassen.
(5) Der Vermieter bemüht sich, die Ferienwohnung anderweitig zu vermieten. Gelingt das, werden die Einnahmen aus der Weitervermietung für den betroffenen Zeitraum auf die Entschädigung angerechnet.
(6) Ersatzgast: Der Gast kann bis zum Anreisetag eine andere Person benennen, die an seiner Stelle in den Vertrag eintritt. Der Vermieter kann widersprechen, wenn die Ersatzperson die Voraussetzungen dieser AGB (insbesondere § 6) nicht erfüllt oder ein anderer wichtiger Grund vorliegt. Tritt eine Ersatzperson ein, haften der ursprüngliche Gast und die Ersatzperson gemeinsam für den Gesamtpreis. Eine Entschädigung nach Abs. 3 fällt dann nicht an.
(7) Reist der Gast vorzeitig ab, bleibt er zur Zahlung des Gesamtpreises verpflichtet; ersparte Aufwendungen und Einnahmen aus einer Weitervermietung werden angerechnet.
(8) Der Abschluss einer Reiserücktrittsversicherung wird empfohlen, um Kosten bei Krankheit, Unfall oder anderen Gründen abzusichern.
§ 11 Rücktritt und Kündigung durch den Vermieter
(1) Kann der Vermieter die Ferienwohnung infolge höherer Gewalt oder anderer von ihm nicht zu vertretender Umstände (z. B. Brand, Wasserschaden durch Dritte, behördliche Anordnung) nicht zur Verfügung stellen, kann er vom Vertrag zurücktreten. Er informiert den Gast unverzüglich und erstattet alle gezahlten Beträge. Weitergehende Ansprüche des Gastes sind in diesem Fall ausgeschlossen, soweit den Vermieter kein Verschulden trifft.
(2) Der Vermieter kann den Vertrag aus wichtigem Grund fristlos kündigen, wenn der Gast oder eine mitreisende Person trotz Abmahnung die Ruhe im Haus nachhaltig stört, die Ferienwohnung vertragswidrig nutzt (z. B. Überbelegung, Untervermietung), andere gefährdet oder sich sonst so vertragswidrig verhält, dass dem Vermieter die Fortsetzung des Vertrags nicht zuzumuten ist. Einer Abmahnung bedarf es nicht, wenn sie offensichtlich keinen Erfolg verspricht oder das Verhalten so schwer wiegt, dass eine sofortige Kündigung gerechtfertigt ist.
(3) Nach einer Kündigung nach Abs. 2 hat der Gast die Ferienwohnung unverzüglich zu räumen. Der Vermieter behält den Anspruch auf den Gesamtpreis, muss sich aber ersparte Aufwendungen und Einnahmen aus einer Weitervermietung der restlichen Nächte anrechnen lassen. Weitergehende Schadensersatzansprüche bleiben unberührt.
§ 12 Pflichten des Gastes und Hausordnung
(1) Der Gast behandelt die Ferienwohnung, die Sauna, die Dachterrasse mit Grill und das gesamte Inventar pfleglich.
(2) Nichtraucher: Die Ferienwohnung ist eine Nichtraucherwohnung. Rauchen (auch E-Zigaretten) ist in allen Räumen untersagt. Auf der Dachterrasse ist Rauchen erlaubt; ein Aschenbecher steht bereit. Beim Rauchen sind Fenster und Terrassentür geschlossen zu halten.
(3) Ruhezeit: Von 22:00 bis 08:00 Uhr ist Ruhe einzuhalten, auch auf der Dachterrasse. Das Haus wird auch von anderen Personen bewohnt.
(4) Sauna: Die Sauna im Untergeschoss wird gemeinsam mit anderen Gästen genutzt; die Nutzungszeiten werden mit dem Vermieter abgesprochen. Der Gast beachtet die Bedienungshinweise, legt keine Gegenstände auf oder an den Saunaofen und schaltet die Sauna nach der Nutzung wie angegeben aus. Die Nutzung erfolgt in eigener Verantwortung für die persönliche Eignung; wer gesundheitliche Bedenken hat, klärt diese vorher ärztlich. Jugendliche nutzen die Sauna nur in Begleitung eines Erwachsenen.
(5) Gasgrill: Der Gasgrill darf nur auf der Dachterrasse und nur unter Aufsicht betrieben werden. Nach dem Grillen ist das Ventil der Gasflasche zu schließen. Holzkohle und anderes offenes Feuer sind auf der Dachterrasse nicht erlaubt. Riecht es nach Gas, ist das Ventil sofort zu schließen und der Vermieter zu informieren.
(6) Schneeschuhe und Freizeit: Geliehene Schneeschuhe sind pfleglich zu behandeln und vollständig zurückzugeben. Touren plant der Gast selbst und informiert sich über Wetter und Lawinenlage.
(7) WLAN: Der Gast nutzt das WLAN nur im Rahmen der gesetzlichen Bestimmungen und nicht für rechtswidrige Zwecke (z. B. illegales Herunterladen oder Verbreiten urheberrechtlich geschützter Werke).
(8) Parken: Fahrzeuge werden auf den öffentlichen Stellplätzen an der Straße abgestellt, nach Möglichkeit an der im Luftbild auf der Website markierten Stelle wenige Meter vom Haus. Entlang des Grundstücks und vor der Einfahrt bitte nicht parken.
(9) Die Haftung des Vermieters nach § 15 bleibt von diesen Regeln unberührt.
§ 13 Mängel
(1) Der Vermieter übergibt die Ferienwohnung in vertragsgemäßem Zustand.
(2) Stellt der Gast einen Mangel fest, meldet er ihn dem Vermieter unverzüglich (persönlich, telefonisch oder per E-Mail) und gibt ihm Gelegenheit, in angemessener Frist Abhilfe zu schaffen.
(3) Unterlässt der Gast die Meldung schuldhaft, kann er wegen des Mangels keine Minderung und keinen Schadensersatz verlangen, soweit der Vermieter infolge der fehlenden Meldung keine Abhilfe schaffen konnte. Einen durch die verspätete Meldung entstandenen Schaden hat der Gast zu ersetzen (§ 536c BGB).
(4) Die gesetzlichen Rechte des Gastes bei Mängeln bleiben im Übrigen unberührt.
§ 14 Schäden und Haftung des Gastes
(1) Der Gast haftet für Schäden an der Ferienwohnung, an Einrichtung und Inventar sowie an Sauna, Dachterrasse und Grill, die er, seine Mitreisenden oder seine Besucher schuldhaft verursachen. Für normale Abnutzung haftet der Gast nicht.
(2) Schäden meldet der Gast unverzüglich dem Vermieter, auch wenn er sie nicht selbst verursacht hat.
§ 15 Haftung des Vermieters
(1) Der Vermieter haftet unbeschränkt für Schäden aus der Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit sowie für sonstige Schäden, die auf Vorsatz oder grober Fahrlässigkeit des Vermieters, seiner gesetzlichen Vertreter oder Erfüllungsgehilfen beruhen.
(2) Bei leichter Fahrlässigkeit haftet der Vermieter für sonstige Schäden nur bei Verletzung einer wesentlichen Vertragspflicht, also einer Pflicht, deren Erfüllung die ordnungsgemäße Durchführung des Vertrags erst ermöglicht und auf deren Einhaltung der Gast regelmäßig vertrauen darf (z. B. die Überlassung einer bewohnbaren Ferienwohnung). In diesem Fall ist die Haftung auf den bei Vertragsschluss vorhersehbaren, vertragstypischen Schaden begrenzt. Im Übrigen ist die Haftung für leichte Fahrlässigkeit ausgeschlossen.
(3) Die verschuldensunabhängige Haftung des Vermieters für Mängel, die bereits bei Vertragsschluss vorhanden waren (§ 536a Abs. 1 Alt. 1 BGB), ist ausgeschlossen. Abs. 1 bleibt unberührt.
(4) Für Störungen, die der Vermieter nicht zu vertreten hat (z. B. Ausfall der öffentlichen Strom-, Wasser-, Gas- oder Internetversorgung, Baulärm oder Lärm durch Dritte außerhalb des Grundstücks), haftet der Vermieter nicht auf Schadensersatz. Das Recht des Gastes auf Minderung des Preises bleibt unberührt.
(5) Für Fahrzeuge und deren Inhalt haftet der Vermieter nur nach Abs. 1 und 2. Ein Bewachungsvertrag kommt nicht zustande.
§ 16 Datenschutz
Der Vermieter verarbeitet personenbezogene Daten des Gastes zur Durchführung des Vertrags und zur Erfüllung gesetzlicher Pflichten (z. B. Kurtaxe, Meldeschein, Steuerrecht). Einzelheiten stehen in der Datenschutzerklärung auf der Website: https://www.ferienwohnung-wangen-allgaeu.de/datenschutz/
§ 17 Verbraucherstreitbeilegung
Der Vermieter ist nicht verpflichtet und nicht bereit, an einem Streitbeilegungsverfahren vor einer Verbraucherschlichtungsstelle teilzunehmen.
§ 18 Schlussbestimmungen
(1) Mündliche oder telefonische Absprachen sind wirksam. Zur Vermeidung von Missverständnissen sollen sie in Textform (z. B. per E-Mail) bestätigt werden.
(2) Der Gast kann nur mit Forderungen aufrechnen, die unbestritten, rechtskräftig festgestellt oder entscheidungsreif sind. Das gilt nicht für Ansprüche des Gastes wegen Mängeln aus diesem Vertrag.
(3) Es gilt das Recht der Bundesrepublik Deutschland.
(4) Ist der Gast Kaufmann, eine juristische Person des öffentlichen Rechts oder ein öffentlich-rechtliches Sondervermögen, ist Gerichtsstand für alle Streitigkeiten aus diesem Vertrag Wangen im Allgäu. Im Übrigen gelten die gesetzlichen Gerichtsstände.
(5) Sind einzelne Bestimmungen dieser AGB unwirksam oder werden sie nicht Vertragsbestandteil, bleibt der Vertrag im Übrigen wirksam. An die Stelle der unwirksamen Bestimmung treten die gesetzlichen Vorschriften.